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LIDL und Rossmann dürfen (zunächst) erweitern

Chantal Stockmann • 1. Oktober 2021

LIDL und Rossmann dürfen (zunächst) erweitern

Auf der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2021 wurde nach heftiger Diskussion beschlossen, dass die Bebauungspläne "Die Lächner" (LIDL) und "Bibliser Pfad, BA II" (Rossmann) entsprechend der Vorlagen geändert werden.

Damit ist (zunächst) der Weg für beide Unternehmen frei, ihre Verkaufsflächen zu erweitern. 

Die FDP weist seit Langem auf die damit verbundenen Gefahren für den inhabergeführten Einzelhandel in der Innenstadt hin. Diese Erweiterungen werden die Situation für den innerstädtischen Einzelhandel noch weiter verschärfen. Deshalb hat die FDP sich dafür eingesetzt, dass die Bebauungspläne nicht - wie von beiden Unternehmen gewünscht - geändert werden.

Auch die Stellungnahmen sowohl des Kreises, des Regierungspräsidiums und der IHK Darmstadt fielen letztlich negativ für diese Vorhaben aus, weil dort dieselben Befürchtungen bestehen.

Seit Jahren fließen viele Fördergelder in die Innenstadtbelebung. Bürstadt lässt kein entsprechendes Förderprogramm aus. Mit solchen Beschlüssen wird jedoch die Teilnahme Bürstadts an solchen Förderprogrammen ad absurdum geführt!

Bezüglich der Bebauungsplanänderung für Rossmann bestehen zudem sogar erhebliche rechtliche Bedenken. Denn dem Urteil des BVerwG vom 03.04.2008, Az. 4 CN 3.07 (https://www.bverwg.de/de/030408U4CN3.07.0), ist zu entnehmen, dass die Festsetzung der Verkaufsflächenbeschränkungen, wie sie auch die Änderung des Bebauungsplans Bibliser Pfad, BA II, vorsieht, rechtlich nicht zulässig sind. Weder wurde auf entsprechende Nachfragen in der vorhergehenden Sitzung des Ausschusses für Bau- und Stadtentwicklung am 23.09.2021 seitens der Stadtverwaltung bzw. des Planungsbüros hierzu konkret Stellung bezogen, noch in der Stadtverordnetenversammlung. Vielmehr erklärte der Mitarbeiter des Planungsbüros in der Ausschusssitzung, ihm sei der Sachverhalt des genannten Urteils nicht bekannt und deshalb wisse er nicht, ob dieses Urteil auf Bürstadt übertragbar sei.

Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsicht des Kreises Bergstraße in seiner Stellungnahme an die Stadtverwaltung und das Planungsbüro explizit auf dieses Urteil und die rechtliche Unzulässigkeit solcher Festsetzungen hingewiesen hatte. Es wäre dem Planungsbüro damit nicht nur möglich gewesen, sich das Urteil anzusehen, sondern unseres Erachtens geradezu dessen PFLICHT! Offensichtlich hat sich jedoch bis zur Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2021 lediglich die FDP die Mühe gemacht, das Urteil zu lesen.

Die FDP Bürstadt hat bereits die Überprüfung des Beschlusses bezüglich Rossmann seitens der Aufsichtsbehörden in die Wege geleitet. Es bleibt abzuwarten, ob sich unsere Befürchtungen bestätigen und das Stadtverordnetenparlament eine rechtswidrige Änderung des Bebauungsplans Bibliser Pfad, BA II, beschlossen hat.

4. März 2022
Gemeinsame Resolution aller Parteien der Stadt Bürstadt Die Parteien der Stadt Bürstadt verurteilen die russische Invasion in die Ukraine und fordern den sofortigen Stopp aller militärischen Handlungen. Der Krieg ist zurück in Europa, das ist eine Zäsur für unseren Kontinent und weckt alte Ängste, die längst in Vergessenheit geraten sind. Der Einmarsch russischer Truppen in das Staatsgebiet der Ukraine, ist eindeutig eine völkerrechtswidrige Handlung und stellt in Europa die größte Bedrohung der Menschen seit Ende des 2.Weltkrieges dar. Der Angriff auf die Ukraine ist auch ein Angriff auf die Demokratie und die westliche Wertegemeinschaft und mit nichts zu entschuldigen. Die Ukraine ist ein souveränes Land und hat das Recht auf Selbstbestimmung. Das soll auch so bleiben und dafür gilt es zu kämpfen, um dem Land und den Menschen in der Ukraine wieder Perspektive zu geben. Der Frieden in Europa währte 77 Jahre und muss dauerhaft gefestigt werden. Die Diplomatie und den Willen, den Krieg am Verhandlungstisch zu beenden, ist das Gebot der Stunde. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine und deren Familien in der Welt, die aktuell unvorstellbares Leid erfahren und wir wollen allen Mut machen, die Ukraine zu unterstützen um den Menschen schnell und effizient Hilfe zukommen zu lassen, der Bedarf an Mitteln ist grenzenlos. Wir stehen solidarisch zusammen um ein Zeichen zu setzten, das die Gemeinschaft, auch wenn sie nicht immer einer Meinung ist, aber gemeinsam am meisten Kraft entfalten kann um etwas zu bewegen. „Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts.“ (Willy Brand)
von Chantal Stockmann 17. Dezember 2021
Am 15.12.2021 hätte der Haushalt der Stadt Bürstadt für das Jahr 2022 verabschiedet werden sollen. Obwohl alle Fraktionen im Vorfeld sich mit dem Haushaltsentwurf zufrieden gezeigt hatten, wurde in der letzten Sitzung des Stadtverordnetenparlaments in diesem Jahr - zum Teil im Umgang miteinander recht unwürdig - überraschend die Beschließung des Haushalts in das kommende Jahr verschoben. Einige Fraktionen hatten Wünsche geäußert, dass nachträglich noch Einarbeitungen in den Haushalt stattfinden sollen. Einmal ganz davon abgesehen, dass all diese Wünsche bereits hätten rechtzeitig angemeldet und dann auch entsprechend hätten berücksichtigt werden können, wurde dennoch in ebendieser Sitzung beschlossen, dass all diese Wünsche noch eingearbeitet werden. Es hätte einer Vertagung der Beschlussfassung über den Haushalt damit nicht bedurft. Ein heilloses Tohuwabohu und in sich widersprüchliche Beschlussfassungen waren die Folge. Dennoch wollen wir Ihnen unsere Haushaltsrede nicht vorenthalten: "Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, turbulent, außergewöhnlich und herausfordernd - so hat unsere Bürgermeisterin in ihrer Neujahrsansprache das hinter uns liegende Jahr 2020 beschrieben. Doch diese Attribute treffen genauso auch auf den heute vor uns liegenden Haushalt für das Jahr 2022 zu. Wir haben bereits gehört, dass sich die Einnahmenseite sehen lassen kann: Es wird erwartet, dass der Anteil an der Einkommensteuer für die Stadt Bürstadt im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1 Million € steigen wird. Bereits in 2020 konnte für die Gewerbesteuer von einem Rekordergebnis gesprochen werden. Der Haushalt zeigt auf, dass sich dieser Trend auch 2021 fortsetzt und mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von ca. 6,2 Million € in 2022 gerechnet wird. Dennoch: Unser Haushalt ist nicht ausgeglichen! Aber es wird immer wieder darauf verwiesen, dass er trotzdem genehmigungsfähig ist. Dies ist nicht selbstverständlich - erst recht nicht in Pandemiezeiten. Das ist auch meiner Fraktion bewusst. Uns ist durchaus bewusst, dass dieser Haushalt keine großen Spielräume aufweist, die uns erlauben würden, auf der Ausgabenseite großartige Kürzungen vorzunehmen. Ein Großteil der Ausgaben fällt auf sogenannte Pflichtaufgaben, die unsere Stadt von Gesetzes wegen erfüllen muss und derer Kosten wir uns nicht einfach so entledigen können. Zu diesen aus diesen Ausgaben zählen z.B. solche für unsere Kinderbetreuung, Personalaufwendungen für unsere Mitarbeiter in der Verwaltung und Kosten für Straßenbau und Straßensanierung. Im Bereich der Personalausgaben entfällt ein Großteil auf allgemeine Lohnsteigerungen, Stufensteigerungen, Auszahlung von Überstunden und Zeitzuschlägen wie z.B. Corona-Sonderzahlungen. Auch wurde Geld bereitgestellt für Neueinstellungen. Hier erfreut uns insbesondere, dass im Haushalt Gelder bereitstehen für zwei zusätzliche Stellen im Ordnungsamt. Die FDP hat bereits in diesem Jahr einen entsprechenden Antrag eingebracht, der zum Inhalt hat, dass unser Ordnungsamt um zwei weitere Stellen im Außendienst verstärkt werden soll. Denn Ziel unseres Antrages ist es zu erreichen, dass Ordnungspolizeibeamte auch außerhalb der regulären Dienstzeit, z.B. abends und am Wochenende in Bürstadt für Recht und Ordnung sorgen. Die Tatsache, dass bereits im Haushalt Gelder für diese zwei zusätzlichen Stellen bereitgestellt wurden, lässt uns hoffen, dass unser Antrag im kommenden Jahr positiv entschieden werden kann. Uns ist zwar durchaus bewusst, dass die Einrichtung dieser zwei neuen Stellen mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass hier der Nutzen dieser zusätzlichen Stellen deutlich überwiegt. Von daher handelt es sich aus unserer Sicht um notwendige Kosten, um unsere Stadt künftig nicht nur sicherer, sondern auch sauberer und lebenswerter gestalten zu können. Ein weiterer großer Anteil entfällt auf Investitionen wie z. B. den Bildungs- und Sportcampus. Da die Entscheidung zu diesem Projekt und damit auch die Rahmenbedingungen hierfür bereits vor Jahren getroffen wurden, sind wir an bereits geschlossene Verträge und Beschlüsse gebunden. Auch hier ist kaum Einsparpotential vorhanden. Deshalb werde ich auf solche Ausgaben auch nicht weiter eingehen. Auch der Kreisumlage, ein Batzen von ca. 14,5 Millionen €, können wir uns nicht entziehen. Wenn man allerdings bedenkt, dass die Kreisumlage im Jahr zuvor ungefähr mit 1 Million € weniger zu Buche geschlagen hat, empfinde ich es als ein Unding, dass der Kreis einseitig, ohne Rücksprache mit den Kommunen, die Umlage während der Pandemie um ein Prozent angehoben hat. Der Kreis fragt nicht, wie die Kommunen dies stemmen können. Nein. Die Kommunen haben einfach zu bezahlen, ein Mitspracherecht steht uns nicht zu. Kürzungen könnte man ohne weiteres dort vornehmen, wo es sich um freiwillige Leistungen der Stadt handelt. Uns allen ist allerdings bewusst, dass dies in Bürstadt lediglich zwei größere Ausgabenblöcke umfasst: Es handelt sich hierbei um die Ausgaben für unser Freibad und um die Vereinsförderungen. Unsere Vereine sind jedoch das Rückgrat unserer Stadt. An den Vereinsförderungen wird hier sicherlich keiner der hier Anwesenden rütteln wollen. Auch muss man zugeben, dass Bürstadt nicht über allzu viele Freizeiteinrichtungen verfügt, die die gesamte Familie besuchen kann. Deshalb wird auch keiner der hier Anwesenden tatsächlich in Erwägung ziehen wollen, unser Freibad zu schließen. Die SPD hat zwar vorgeschlagen, die Bemessung der Kosten für Sach- und Dienstleistungen pauschal um 7,5 % zu kürzen. Dies ist durchaus möglich. Hierauf wurde bereits aus dem Kämmereiamt hingewiesen. Laut Berechnungen der SPD würde dies eine Verbesserung des Haushaltes in Höhe von ca. 540.000 € bedeuten. Die SPD bezeichnet eine solche Kürzung nicht nur als möglich, sondern auch als sinnvoll. Doch hierüber kann man geteilter Ansicht sein: Im Rahmen der Haushaltswirtschaft sind die sogenannten Haushaltsgrundsätze stets zu beachten. Ziel dieser Haushaltsgrundsätze ist es, die öffentliche Verwaltung und Öffentlichkeit von möglichen Verlusten, unkorrekten Daten und fehlerhaften Informationen weitestgehend zu schützen und für eine einheitliche Haushaltsführung und ordnungsgemäße Finanzwirtschaft zu sorgen. Zu diesen Grundsätzen gehört auch der Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit. Das Gebot der Haushaltswahrheit beinhaltet, dass die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben möglichst exakt berechnet bzw. geschätzt werden. Deshalb sind Haushalte grundsätzlich konservativ zu erstellen. Wir geben der SPD Recht, dass durchaus zu erwarten ist, dass die von der Verwaltung veranschlagten Kosten für Sach- und Dienstleistungen - so wie in den vergangenen Jahren auch – in 2022 nicht vollständig ausgeschöpft werden. Die Ursache hierfür ist z. b., dass sich die Durchführung von geplanten Maßnahmen verzögert, sodass Kosten, die in dem einen Haushaltsjahr eingestellt waren erst im darauffolgenden Jahr tatsächlich abgerufen werden. Dennoch muss man auch berücksichtigen, dass die einzelnen Verwaltungsabteilungen die von Ihnen geschätzten Kosten nicht einfach gewürfelt haben. Wir sind davon überzeugt, dass die einzelnen Abteilungen sorgfältig die bei ihnen entstehenden notwendigen Kosten geprüft und berechnet haben. Demnach handelt es sich bei den eingestellten Kosten für Sach- und Dienstleistungen nicht um einen willkürlich entstandenen Betrag, sondern um die ehrliche Einschätzung seitens der Verwaltung, welche Kosten entstehen werden, wenn die Planungen und Prognosen wie im Vorfeld bedacht auch eintreten werden. Darüber hinaus besteht über alle Fraktionen hinweg Konsens dahingehend, dass im Fall einer Kürzung dennoch – wenn auch nachträglich – Gelder bewilligt werden würden, wenn diese nachträglich dann doch benötigt werden würden. Vor diesem Hintergrund wäre eine pauschale Kürzung dieser eingestellten Kosten in der Tat lediglich Kosmetik, um den Haushalt so schick wie möglich aussehen zu lassen. Dem Grundsatz der Haushaltsehrlichkeit würde man jedoch nicht gerecht. Die Tatsache, dass die Verwaltung die finanziellen Spielräume, die ihr der Haushalt im Rahmen der Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stellt, ist zudem kein Anzeichen dafür, dass der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung nicht eingehalten wird, sondern vielmehr ein Beweis dafür, dass dieser Grundsatz ernst genommen wird. Ich will es gleich vorwegnehmen: Meine Fraktion wird dem vorliegenden Haushalt die Zustimmung erteilen. Denn wenn wir ehrlich sind, enthält dieser Haushalt nicht viel Spielraum, der uns erlauben würde, insbesondere auf der Ausgabenseite großartige Kürzungen vorzunehmen. Als unsere Bürgermeisterin den Haushalt eingebracht hat, hat sie sich des Bildes eines Orchesters bedient. Um in diesem Bild zu bleiben muss ich nun leider doch noch warnend auf die Pauke hauen: Es wäre fatal davon auszugehen, dass die Genehmigungsfähigkeit dieses Haushalts ein Erfolg unserer eigenen Leistung wäre. Demjenigen, der den Haushalt aufmerksam gelesen hat, wird nämlich aufgefallen sein, dass die Genehmigungsfähigkeit unseres Haushaltes nur auf einer coronabedingten Sonderregelung beruht. Diese Sonderregel hat nämlich zum Inhalt, dass ausnahmsweise kein Einvernehmen mit der oberen Aufsichtsbehörde und auch kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich ist, wenn noch genügend Rücklagen zur Verfügung stehen. Diese Sonderregelung wird es jedoch künftig nicht mehr geben und es wird in Zukunft für uns deutlich schwerer werden einen genehmigungsfähigen Haushalt auf die Beine zu stellen. Wir sollten es demnach tunlichst vermeiden uns auf die Schulter zu klopfen und uns für den vorliegenden Haushalt zu loben. Vielmehr sollten wir alle Anstrengungen darauf verwenden uns Konzepte zu überlegen, wie wir künftig ohne irgendwelche Sonderregelungen nicht nur genehmigungsfähige, sondern im besten Fall auch ausgeglichenen Haushalte zustandebringen werden. Dies dürfte auch der Grund sein, weshalb man auch bereits dem Entwurf des Haushaltes als aufmerksamer Leser den Hinweis auf eine mögliche Erhöhung der Realsteuern, nämlich der Grund- und Gewerbesteuern, entnehmen kann. Wir sollen wohl so möglichst schonend auf kommende Steuererhöhungen vorbereitet werden. Wir werden nicht umhin kommen uns Gedanken darüber zu machen, wie wir dennoch die Ausgaben im Bereich unserer Pflichtaufgaben erheblich senken können. Zu denken ist hierbei z.B. daran, ob es sinnvoll sein könnte einen Zweckverband für den Bereich unserer Kinderbetreuung zu gründen. Auch steht schon seit einigen Jahren zur Diskussion, ob wir uns im Bereich unserer Kläranlage mit anderen Kläranlagenbetreibern oder Zweckverbänden zusammenschließen sollen. In der Vergangenheit wurde hier an einen Zusammenschluss mit dem KMB oder auch mit der Kläranlage in Mannheim gedacht. Wir sollten in diesen beiden Bereichen keine weitere Zeit vergeuden, sondern uns schnellstmöglich die notwendigen Informationen darüber verschaffen, ob und gegebenenfalls welche Form einer Zusammenarbeit möglich, sinnvoll und auch zukunftsfähig ist. Aber auch im Bereich eines Zusammenschlusses der Kläranlage muss zugegeben werden, dass es alleine mit einem Zusammenschluss nicht getan sein wird: Bereits in den vergangenen Gesprächen mit dem KMB wurde uns deutlich gemacht, dass im Bereich unserer Kläranlage noch erhebliche Investitionen notwendig sind, damit wir überhaupt die Voraussetzungen erfüllen, in den KMB überhaupt aufgenommen werden zu können. Ich gehe davon aus, dass auch ein Anschluss an die Kläranlage in Mannheim ähnliche Voraussetzungen vorsehen wird. D. h., dass wir nochmals erhebliche Investitionen tätigen müssen, um überhaupt in den Genuss eines Zusammenschlusses mit anderen Kläranlagen kommen zu können. Ich blicke auch auf die gestrige Sitzung des Bauausschusses zurück: Dort wurde der Sachstand sowohl zum Wohnraumentwicklungskonzept als auch zum Wohnungslosenkonzept erläutert. Deutlich wurde, dass wir ebenfalls nicht umhinkommen werden zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraum in Bürstadt zu schaffen. Die Rede war von der Schaffung von ca. 1.100 bis 1.300 zusätzlicher Wohnungen. Auch hierfür werden wir in Zukunft noch große Investitionen tätigen müssen. Ich weise auch auf Folgendes hin: Uns allen ist bewusst, dass der Klimawandel nicht vor unseren Stadttoren halt machen wird. Mit gutem Grund wurde deshalb die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen. Mit gutem Grund gibt es Anstrengungen ein Klimaschutzkonzept für Bürstadt zu erarbeiten. Aber Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Der Kreisbergstraße hat bereits ein Klimaschutzkonzept für sich entwickelt. Sofern all diejenigen Maßnahmen, die dieses Konzept umfasst, umgesetzt werden sollten, wird dies Kosten für den Kreis i.H.v. 250.000.000 € bedeuten. Wenn wir dies einmal herunterrechnen auf die Einwohnerzahl Bürstadts so käme ein entsprechendes Konzept für unsere Stadt auf Kosten i.H.v. 5.000.000 €. Uns muss klar sein, wenn wir über Klimaschutz nicht nur sprechen wollen, sondern diesen auch entsprechend in unserer Stadt umsetzen wollen, müssen wir Geld in die Hand nehmen und zwar richtig viel Geld. Für Bobstadt wurde eine Untersuchung abgeschlossen, die Handlungsempfehlungen enthält, wie die Bobstädter vor Überflutungen und den Folgen von Starkregenereignissen geschützt werden können. Für die übrigen Stadtteile steht dies noch aus. Uns muss jedoch auch klar sein, dass auch die Umsetzung solcher Maßnahmen, ebenfalls nicht für Lau zu haben sein werden. Der vorliegende Haushalt enthält jedoch noch keine solche Investitionen für den Klimaschutz oder den Schutz vor Starkregenereignissen. In die künftigen Haushalte wird dies jedoch Eingang finden müssen. Unsere Bürgermeisterin hatte sich in ihrer Neujahrsansprache gewünscht, dass wir uns in diesem Jahr viele Lichtblicke schenken. Ich glaube dieser Wunsch hat sich nicht erfüllt. Mir jedenfalls fallen spontan keinerlei nennenswerte Lichtblicke ein. Ganz im Gegenteil: Wir stochern im tiefsten Nebel. Denn wir haben es geschafft, im Juli die Straßenbeiträge komplett abzuschaffen ohne jedoch ein Konzept für die Gegenfinanzierung parat zu haben. Der Straßenbau kostet uns jährlich über 5 Millionen €. Doch auch gegenwärtig, also fast ein halbes Jahr später, haben wir immer noch keine Antwort dafür, wie zukünftig und vor allem langfristig diese Kosten gestemmt werden können. Aus unserer Sicht war es ein fataler Fehler, die Straßenbeiträge ohne Not einfach so ersatzlos zu streichen. Wenn ich dann vor diesen Hintergründen höre, dass wir mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2022 den Gipfel der Investitionen erreicht hätten, muss ich dem entschieden entgegentreten. Ein Klimaschutzkonzept für unsere Stadt liegt noch nicht einmal vor. Dementsprechend können wir auch noch überhaupt nicht absehen, welche Kosten hier noch auf uns zukommen werden. Aber eines ist sicher: Maßnahmen für den Klimaschutz werden wir auch in Bürstadt treffen müssen. Vor dieser Verantwortung werden wir uns nicht einfach wegducken können. Ebenso verhält es sich mit den Maßnahmen zum Hochwasserschutz, mit unserer Kläranlage und auch den Investitionen in den Straßenbau. Die Zeiten für zu kurz gedachte Schaufensteranträge sind eindeutig vorbei! Wir benötigen eine Idee, wie Bürstadt in Zukunft bezahlbaren Wohnraum schaffen, notwendige Investitionen in die Infrastruktur und auch in den Klimaschutz stemmen will. Lasst und das angehen und dabei Maß und Ziel wahren. Andernfalls laufen wir Gefahr in Zukunft keinen genehmigungsfähigen Haushalt zustande bringen. Wenn dies geschehen sollte, wird uns sicherlich als aller Erstes das Schwimmbad von oben herab gestrichen werden – und das wird nur der Anfang sein. Vielen Dank!"
von Chantal Stockmann 1. Oktober 2021
Seit längerer Zeit ist in Bürstadt festzustellen, dass sich einige negative Entwicklungen eingeschlichen haben und stetig weiter zunehmen. So ist zum Beispiel der Anfall von Müll auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ein immer wiederkehrendes Ärgernis. Es wurden zwar bereits vermehrt öffentliche Mülleimer aufgestellt, doch es ist leider festzustellen, dass selbst unweit solcher Behälter Unrat einfach auf die Straße und Wege geworfen wird. Ebenso werden Feldwege und anderer Außenbereiche vermehrt zur Ablagerung von Müll illegal genutzt. Die Bandbreite erstreckt sich von ganz normalem Hausmüll bis hin zu entsorgten Elektrogeräten und Bauschutt. Solche Müllhaufen wachsen jedoch vor allem in der Nacht und weniger tagsüber. Auch nehmen die Klagen von Anwohnern über Lärmbelästigungen durch Lkw- und Lieferverkehr zu, der die Anwohner während der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr weckt. Lärmstörungen in beträchtlichem Ausmaß sind auch die Anwohner in der Umgebung des Bahnhofskiosks und des Kiosks „Praline Keks“, sowie der Bahngleise 1 und 2 (oben) ausgesetzt. An den beiden Kiosken stehen regelmäßig bis in die späten Nachtstunden Trauben von Menschen beisammen, nicht selten in alkoholisiertem Zustand und lärmen auf offener Straße herum. Die Besucher der Kioske halten sich dort nicht nur vorübergehend, sondern über viele Stunden hinweg auf. Dort wird unter anderem lautstark Karten gespielt und zu Musik auf mitgebrachten Abspielgeräten gesungen und getanzt. Die FDP weist darauf hin, dass der Grund, weshalb Kioske als Verkaufsstellen im Sinne des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes rund um die Uhr geöffnet sein dürfen, darin liegt, dass die Bevölkerung mit Waren wie z. B. Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren, Lebensmittel- und Genusswaren in kleineren Mengen versorgt werden können. Der Sinn dieser ausgeweiteten Öffnungszeit liegt nicht darin, Treffpunkte im Außenbereich zu schaffen, von denen störende Auswirkungen für die angrenzenden Anwohner ausgehen. Auf den Bahngleisen 1 und 2 (oben) treffen sich jeden Abend und jede Nacht zahlreiche Personen, unterhalten sich lautstark und hören ebenfalls Musik. Dies Personen halten sich dort nicht auf, weil sie auf ihren Zug warten. Der Bürstädter Bahnhof wird nachts überhaupt nicht mit Personenzügen angefahren. De Gleise sind ebenfalls zu einem Treffpunkt mutiert. Insbesondere an den Wochenenden ist es dort besonders laut. Seit einiger Zeit mehren sich die Beschwerden über laute Autos, Raserei in den Nachtstunden und sogar illegale Autorennen mitten in der Stadt. Diese Vorkommnisse häufen sich zudem in den Nachtstunden, insbesondere an den Wochenenden. Wir können von großem Glück sprechen, dass bislang (noch) kein Personenschaden entstanden ist. Wir benötigen Verkehrs- und mobile Geschwindigkeitskontrollen zu den Zeiten, in denen diese Verkehrsverstöße begangen werden, somit also auch nachts und an den Wochenenden. Es dürfte inzwischen auch jedem bekannt sein, dass der Drogenkonsum und -handel in Bürstadt erheblich zugenommen hat. Es gibt Beschwerden von Vereinen, dass auf dem Freizeitkickergelände regelmäßig entsprechende Utensilien wie z. B. Spritzen vorgefunden werden. Entsprechende Erfahrungen haben auch bereits Privatpersonen auf ihren Grundstücken gemacht, die nicht eingezäunt und grundsätzlich zugänglich sind. Vor einigen Monaten ging auf Facebook ein Video viral, auf dem deutlich zu sehen ist, wie auf dem Grundstück eines Mitbürgers in dessen Hauseingangsbereich munter Drogen verkauft werden. Obwohl es ein offenes Geheimnis ist, dass in einigen zweifelhaften Etablissements, die im weitesten Sinne der Gastronomieszene zuzuordnen sind, Drogen verkauft und Minderjährige trotz Altersverbot bewirtet werden, erfolgen dort keine oder jedenfalls nur unzureichende Kontrollen ohne jeglichen spürbaren Effekt. Bürstadt entwickelt sich nachts und insbesondere an den Wochenenden immer mehr zu einem rechtsfreien Raum. Es ist kein Geheimnis, dass uns hier die Polizeistation Lampertheim-Viernheim nicht weiterhelfen kann. Einerseits ist dort die Personaldecke ebenfalls recht dünn und andererseits sind die Störer bereits über alle Berge, bis die Beamten in Bürstadt eintreffen und sich dann überhaupt erst auf die Suche nach den Störenfrieden begeben können. Doch auch unsere städtischen Ordnungsbeamte haben nur wenig Möglichkeiten, diesen Problemen entgegenzuwirken. Denn die Störer sind schlicht längst schon wieder auf und davon, wenn die Ordnungsamtsmitarbeiter ihren Dienst antreten. Der Freiwillige Polizeidienst erweist sich hier als unzureichend. Weder wird dieser Dienst dort angetroffen, „wo es brennt“, noch verfügt dieser Dienst überhaupt über entsprechende Hoheitsrechte, die es ihm ermöglichen würden, tatsächlich Recht und Ordnung vor Ort durchzusetzen. Während wir auf die personelle Ausstattung der Polizei in Lampertheim keinen Einfluss nehmen können, kann Bürstadt jedoch über die Dienstzeiten und personelle Ausstattung unserer Ordnungsamtsmitarbeiter entscheiden. Die FDP wünscht deshalb die Ausweitung der Dienstzeiten der im Außendienst tätigen Ordnungsamtsmitarbeiter in die Nachtstunden und insbesondere auch an den Wochenenden und die Gewähr, dass auch im Bahnhofsbereich entsprechend kontrolliert werden kann. Uns ist bekannt, dass dies mit dem vorhandenen Personal kaum zu stemmen sein wird. Deshalb möchten wir zusätzlich mindestens zwei weitere Stellen im Außendienst des Ordnungsamtes schaffen und dafür sorgen, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamts (wenn schon nicht täglich und rund um die Uhr), zumindest punktuell an verschiedenen Tagen in den Nachstunden, am frühen Morgen und auch am Wochenende in der Stadt und den Stadtteilen unterwegs sind, die Einhaltung von Recht und Ordnung kontrollieren und durchsetzen. Bei den nächtlichen und am Wochenende erfolgenden Einsätzen könnte jeder Mitarbeiter im Wechsel zum Einsatz kommen und zum Ausgleich Schichtzuschläge und Freizeitausgleich erhalten. Im Gegenzug könnte auf den Freiwilligen Polizeidienst verzichtet und die hierdurch bedingten Einsparungen für die Finanzierung der Ausweitung der Dienstzeiten und Aufstockung des Personals des Außendienstes des Ordnungsamtes verwendet werden. Beschlussvorschlag: 1. Die Dienstzeiten der im Außendienst tätigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden derart erweitert, dass Personal regelmäßig nicht nur zur Tages- sondern auch zur Nachtzeit und am Wochenende eingesetzt werden kann. 2. Der Außendienst des Ordnungsamtes wird um mindestens zwei Vollzeitstellen erhöht. 3. Der Magistrat wird beauftragt mit der Deutschen Bahn AG eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass es ermöglicht wird, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Bürstadt auch auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG Kontrollen durchführen und Bundes-, Landes- und städtisches Ortsrecht durchsetzen können.
von Chantal Stockmann 15. Juli 2021
Auf der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2021 wurde nach langer und heftiger Diskussion beschlossen, dass die Stadt Bürstadt die Straßenbeiträge komplett abschafft. Für diesen Beschluss gestimmt haben die Mitglieder der CDU und der Freien Wähler. Somit sind derzeit jährlich Kosten in Höhe von 1 bis 3 Millionen Euro ungedeckt. Diese Beträge werden jedoch benötigt, um die grundhafte Straßenerneuerung in Bürstadt durchzuführen und den Investitionsstau der vergangenen Jahrzehnte abzubauen. Offen geblieben ist weiterhin, wie die Straßensanierung künftig tatsächlich bezahlt werden soll. Zwar wurde von beiden Fraktionen bekräftigt, man wolle weder Steuern erhöhen noch an freiwilligen Leistungen der Stadt, wie zum Beispiel dem Betrieb des Freibads, sparen. Bei der Frage, wo konkret jedoch das notwendige „Kleingeld“ genommen werden soll, blieben sowohl die CDU als auch die Freien Wähler vage, unkonkret und bezeichnend zurückhaltend. Tatsache ist, dass die grundhafte und auch notwendige Straßenerneuerung in Bürstadt nicht kostenlos zu haben sein wird. Gelder von Bundes- oder Landesebene sind nicht zu erwarten. Dafür hat bereits die CDU-Fraktion im Wiesbadener Landtag gesorgt. Denn im September 2019 hatte die FDP-Fraktion einen Antrag in den Landtag eingebracht, wonach den Kommunen insgesamt 60 Millionen Euro hätten zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Straßen sanieren und die Beiträge abschaffen zu können ohne auf Steuererhöhungen angewiesen zu sein (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/01144.pdf). Dieser Antrag wurde jedoch durch die CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD abgelehnt (Drucks. 20/1211 zu 20/1144)! Wer die Straßenbeiträge einfach abschafft ohne im Vorfeld genau zu wissen, wie die Straßensanierung künftig und langfristig finanziert werden soll, handelt in höchstem Maße verantwortungslos! Wir werden sehen, wie es mit unserer Straßensanierung in den kommenden Jahren vorangehen wird: Seien sie gefasst: Entweder werden die Grund- oder die Gewerbesteuer erhöht werden müssen oder aber der Sanierungsstau in Bürstadts Straßen wird weiter zunehmen. So viel Ehrlichkeit kann der Bürger von der Kommunalpolitik erwarten.
von Chantal Stockmann 3. Juli 2021
Anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung, zu der sich die Mitglieder des FDP-Ortsverbandes Bürstadt am 01.07.2021 im „Ratskeller“ in Bürstadt zusammengefunden hatten, standen Vorstandswahlen an. Selbstverständlich waren sämtliche Anwesenden vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet. Die Versammlungsleitung übernahm Christopher Hörst, der Vorsitzende der Kreistagsfraktion der FDP. Herr Hörst hob hervor, dass der Bürstädter Ortsverband mit insgesamt fünf Mandatsträgern im Vergleich zu anderen FDP-Ortsverbänden ähnlicher Größe so erfolgreich ist, wie nur wenige andere im Kreisgebiet. Ein gut bekanntes Gesicht übernahm den Vorsitz, nachdem Bernd Berg aus gesundheitlichen Gründen erklärt hatte, nicht erneut kandidieren zu können: Burkhard Vetter, der bereits bis 2015 insgesamt 12 Jahre lang den Ortsverband erfolgreich geführt hatte. Herr Vetter wurde einstimmig gewählt. Da er seit der Kommunalwahl 2021 seine beiden Mandate für den Kreistag und das Stadtparlament auf das Mandat für den Kreis reduziert hatte, sind die notwendigen Ressourcen frei, um sich wieder verstärkt der Arbeit im Ortsverband widmen zu können. Als erster Stellvertreter wurde Bastian Schmitt bestätigt, der inzwischen die FDP-Fraktion sowohl in der Sozialen Partnerschaft (SoPa) als auch der Lokalen Partnerschaft (LoPa) unterstützt und damit die nur zwei Personen starke Fraktion entlastet. Hierfür bedankte sich die Fraktionsvorsitzende Chantal Stockmann, der nur lobende Worte über die Mitarbeit von Herrn Schmitt aus den beiden Gremien bekannt geworden waren. Neu ist, dass der Vorstand sich personell verstärken konnte: Weitere stellvertretende Vorsitzende sind Hans-Joachim Domby, der bereits von 2015 bis 2019 den Vorsitz innehatte, und Sebastian Schnell, der sich seit Jahresbeginn intensiv um die Öffentlichkeitsarbeit des Ortsverbandes kümmert. Herr Schnell zeichnet sich unter anderem für den neuen Internetauftritt verantwortlich (www.fdp-buerstadt.de). Auch Chantal Stockmann wurde als Schatzmeisterin in ihrem Amt bestätigt, nachdem sie im Rahmen des Kassenberichts einen diesjährigen Spendenrekord vermelden konnte. Rechnungsprüfer ist erneut Herr Martin Sillus, der von Markus Winter als weiterem Rechnungsprüfer unterstützt wird. Als Beisitzer wurden Bernd Berg, Iris Rau und Gerd Meyer gewählt. Gerd Meyer, der in den 1980er Jahren den ersten Bürstädter Ortsverband mitbegründet hatte, wurde aufgrund seines jahrzehntelangen politischen Einsatzes, insbesondere für sportliche Themen und den europäischen Gedanken, zum Ehrenmitglied gekürt. Diese Ehrung war im Ortsverband bereits seit Langem beabsichtigt, aber die bisherige Pandemielage hatte es nicht zugelassen, diese in einem würdigen Rahmen vorzunehmen. Sehr erfreulich war auch, dass der Ortsverband am selben Abend sogleich drei Neumitglieder „Willkommen“ heißen durfte. Der Ortsverband ist damit auf insgesamt 22 Mitglieder angewachsen. Am Ende schworen Christopher Hörst und Burkhard Vetter die Anwesenden auf die Bundestagswahl im September ein und betonten die liberalen freiheitlichen Werte, die auch angesichts schwieriger Zeiten nicht ins Hintertreffen geraten dürften.
von Chantal Stockmann 18. Juni 2021
Mitgliederversammlung des FDP-Ortsverbandes Bürstadt am 01.07.2021 um 19:30 Uhr in der Gaststätte „Ratskeller“, Peterstraße 24, 68642 Bürstadt Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen Sie gemäß der Satzung der FDP Hessen (§ 26 Abs. 2) herzlich einladen zur Mitgliederversammlung des FDP-Ortsverbandes Bürstadt am Donnerstag, den 01.07.2021 um 19:30 Uhr in die Gaststätte „Ratskeller“, Peterstraße 24, 68642 Bürstadt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wahl eines Protokollführers 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit 5. Anträge zur Tagesordnung 6. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Herrn Gerd Meyer 7. Aufnahme eines neuen Mitglieds 8. Bericht des Vorsitzenden 9. Bericht des EU-Beauftragten 10. Bericht des Schatzmeisters 11. Bericht des Kassenprüfers 12. Entlastung des Vorstandes (für die Zeit seit dem 27.03.2017) 13. Wahl eines Versammlungsleiters 14. Wahl der Stimmeneinsammler/innen 15. Wahl eines/r Vorsitzenden 16. Wahl eines/r stellvertretenden Vorsitzenden 17. Wahl eines/r Schatzmeisters/in 18. Wahl der Kassenprüfer und der/s Stellvertreter/s 19. Wahl der Beisitzer 20. Wahl des/r Europabeauftragten 21. Wahl eines Schriftführers 22. Verschiedenes und Schlusswort
von Chantal Stockmann 16. Juni 2021
Heute Abend findet die erste Sitzung der SoPa (Soziale Partnerschaft) seit der Kommunalwahl 2021 statt. Wir entsenden als unsere Vertrauensperson Herrn Bastian Schmitt sowohl in die SoPa als auch in die LoPa (Lokale Partnerschaft). Herr Schmitt ist seit zwei Jahren unser stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender und nutzt nun diese Möglichkeit, sich in die Gestaltung unserer Stadt einzubringen. Ganz nebenbei wird er auf diese Weise auch an die Kommunalpolitik herangeführt, ohne ins "kalte Wasser" geworfen zu werden. Wir sind Herrn Schmitt sehr dankbar dafür, dass er auf diese Weise unsere kleine Fraktion entlastet. Wir wünschen ihm für dieses Engagement viel Erfolg und vor allem auch viel Freude und drücken ihm für sein Debüt heute Abend die Daumen! Da die Gremien nicht öffentlich tagen, können wir ihn leider nicht vor Ort unterstützen.
von Chantal Stockmann 14. Juni 2021
Die FDP Bürstadt setzt sich dafür ein, dass anstelle eines Windelcontainers die hierfür notwendigen Gelder für nachhaltige Alternativen eingesetzt werden, indem die Bürstädter Bürger Zuschüsse erhalten, wenn sie von Einwegwindeln auf Mehrwegwindelsysteme, wie z. B. Stoffwindeln, umsteigen.
von Chantal Stockmann 14. Juni 2021
Frau Susanne Benz wurde von der Bürstädter FDP in den Magistrat der Stadt Bürstadt entsandt und am 10.06.2021 als ehrenamtliche Stadträtin vereidigt. Wir wünschen Frau Benz viel Freude und Erfolg bei Ihrer neuen Aufgabe und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit!
von Chantal Stockmann 2. Juni 2021
Aufgabe der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (BGE) stellt die Verwirklichung der städtebaulichen Ziele der Stadt Bürstadt dar. Zur Erreichung dieses Ziels übernimmt diese Gesellschaft alle im Bereich des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, erwirbt, belastet und veräußert Grundstücke, gibt Erbbaurechte aus und veräußert solche weiter, errichtet Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen und übernimmt alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ausweislich des Gesellschaftervertrages wird die BGE ausschließlich im Interesse der Bürger der Stadt Bürstadt tätig. In der Vergangenheit hat die BGE diverse Gewerbegebiete der Stadt entwickelt, vermarktet und Neubauwohngebiete realisiert. Die BGE besteht aus ihrem Geschäftsführer, dem Aufsichtsrat sowie der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterrechte der Stadt Bürstadt werden in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister, den Ersten Stadtrat sowie einem weiteren Magistratsmitglied wahrgenommen. Andere Gesellschafter als die Stadt Bürstadt hat die BGE nicht. Die Stadt Bürstadt ist die einzige Gesellschafterin, sodass letztlich die Gesellschafterversammlung lediglich aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat sowie dem weiteren Magistratsmitglied besteht. Während die Geschäftsführung die laufenden Geschäfte der Gesellschaft führt und die Gesellschaft nach außen vertritt, hat die Gesellschafterversammlung (somit also der Bürgermeister, der Erste Stadtrat und das weitere Magistratsmitglied) Weisungsbefugnis gegenüber dem bzw. den Geschäftsführern, legt die Geschäftspolitik fest und beschließt z. B. über die Gründung, Erwerb oder die Beteiligung an anderen Unternehmen und über die Änderung des Gesellschaftervertrages. Der Gesellschaftervertrag sieht vor, dass der Aufsichtsrat neben dem Bürgermeister und einem Magistratsmitglied auch aus sieben weiteren Mitgliedern besteht, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt nach dem Stärkeverhältnis der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen benannt und von der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat entsandt werden. Zudem ist der Bürgermeister oder der Erste Stadtrat zugleich auch Vorsitzender des Aufsichtsrates. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrates den bzw. die Geschäftsführer zu überwachen. Der Aufsichtsrat hat diesen gegenüber ein uneingeschränktes Auskunftsrecht und auch Recht zur Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Zudem entscheidet der Aufsichtsrat über die grundlegenden Änderungen in der Zielsetzung und im Leistungsangebot der Gesellschaft. Sofern der bzw. die Geschäftsführer Rechtsgeschäfte mit einem Auftragswert von mehr als 25.000,00 Euro tätigen wollen (außerhalb eines genehmigten Wirtschaftsplans), bedürfen sie hierfür der Zustimmung des Aufsichtsrates. Ebenso bedarf es auch der Zustimmung des Aufsichtsrates, wenn Grundstücke, Erbbaurechte oder Wohnungen erworben, veräußert, bestellt oder belastet werden sollen, für den Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie weiteren Dauerschuldverhältnissen mit einer Dauer von mehr als einem Jahr, die Aufnahme von Krediten oder Gewährung von Darlehen, sowie für Geschäfte von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist somit festzustellen, dass die Stadt Bürstadt die Aufgaben des Städtebaus mit der Struktur der BGE lediglich aus dem Bereich des öffentlichen Rechts in privatrechtliche Strukturen überführt. Letztlich steht hinter der GBE aber weiterhin die Stadt Bürstadt. Klar wird auch, dass der Aufsichtsrat sozusagen die „Marschrute“ der BGE, die Gesellschafterversammlung die auf dieser „Marschrute“ basierende Geschäftspolitik festlegt und die notwendigen rechtlichen Strukturen schafft und die Geschäftsführung das „ausführende Organ“ darstellt. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Frage nach Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums, aber auch die städtebauliche Planung für Gewerbetreibende an Wichtigkeit immer weiter zunimmt, insbesondere auch deshalb, weil auch in Bürstadt die zur Verwirklichung dieser Ziele Verfügung stehenden Flächen begrenzt sind, wird auch die Tragweite der Entscheidungen der BGE für den Bürstädter Städtebau und damit für die Bürstädter Einwohner und Gewerbetreibenden immer weiter zunehmen. Das nun vorliegende Wahlergebnis führt dazu, dass die FDP-Fraktion zwar im Stadtparlament mit zwei Mandatsträgern vertreten ist. In die Entscheidungen der BGE ist die FDP-Fraktion jedoch aktuell nicht eingebunden, da die Berechnungsmethode dazu führt, dass die FDP-Fraktion nicht in der BGE vertreten ist. Wenn man bedenkt, dass die BGE letztlich nichts anderes ist als „die Stadt Bürstadt“, die in städtebaulicher Hinsicht ins Privatrecht verlagert wird, muss sich aber auch die Struktur der „Stadt Bürstadt“ und damit auch die Struktur des Stadtverordnetenparlaments in der Struktur der BGE widerspiegeln. Denn wenn die Verlagerung ins Privatrecht nicht erfolgt wäre, würden die Aufgaben der BGE auch weiterhin durch die Stadtverwaltung und das Stadtverordnetenparlament wahrgenommen werden und sämtliche Fraktionen wären beteiligt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Fraktion, die zwar am parlamentarischen Geschehen beteiligt ist, letztlich aber bei so wichtigen Weichenstellungen, wie sie mithilfe der BGE vorgenommen werden, keinerlei Mitspracherecht haben soll. Deshalb ist es aus Sicht der FDP-Fraktion geboten, den Gesellschaftsvertrag der BGE derart zu modifizieren, dass gewährleistet ist, dass der Aufsichtsrat aus Mitgliedern sämtlicher im Stadtverordnetenparlament vertretenen Fraktionen besteht, um zu gewährleisten, dass die Entscheidungen der BGE letztlich auch dem Wählerwillen Rechnung tragen und vielfältige Sichtweisen bei der Entscheidungsfindung der BGE Berücksichtigung finden. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag der BGE mbH in § 7 dahingehend zu ändern, dass sämtliche im Stadtverordnetenparlament vertretenen Fraktionen im Aufsichtsrat der BGE mbH vertreten sind.
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